Filesharing über das USENET
-> ohne Info direkt zum Anbietervergleich
Das Filesharing mit Peer2Peer-Tools wird immer schwieriger, da immer neue Gerichtsurteile
die Nutzung dieser Tauschsoftware zu einem rechtlichen Risiko werden lassen. Mehrfach sind
nun schon private Filesharer von der Film- und Phonoindustrie auf Schadenersatz in
beträchtlicher Höhe verklagt worden. Oft sind die Anbieter von Raubkopien sehr einfach
aufgrund ihrer IP-Adresse über den Provider zu identifizieren und zur Rechenschaft zu ziehen.
Mehr Sicherheit für tauschfreudige Internetnutzer verspricht nun das Usenet. Mit anonymen
Usenet-Zugängen sollen deren User nun gefahrlos auf spezielle Usenet-Server mit zig Terabytes
an Filmen, MP3s, Spielen, Bildern und andere Dateien zugreifen können, ohne dabei Spuren für
Raubkopie-Fahnder zu hinterlassen, die Anbieter versprechen absolute Anonymität und Sicherheit.
Im Gegensatz zum WWW ist das Usenet eher wie eine Art Mail-Depot zu beschreiben, in dem
Millionen E-Mails mit ihren Dateianhängen (sog. Binaries) gespeichert sind. Diese Binaries
sind für Filesharer das eigentliche Ziel, denn sie können aus Musikdateien, Bildern, Videos
oder anderen begehrten Objekten bestehen. Mit speziellen Usenet-Browsern können die Mails auf
die gesuchten Dateianhänge durchforstet und die gefundenen Dateien heruntergeladen werden.
Selbstverständlich gelten natürlich auch im Usenet die Urheberrechte für Dateien, jedoch wird
es (noch) nicht wirkungsvoll zensiert bzw. kontrolliert und die Inhalte sind allein von den
Nutzern zu verantworten. Deshalb müssen die User natürlich selbst darauf achten, keine
urheberrechtlich geschützten Filme und Songs etc. zum Download bereitzustellen bzw. zu
"saugen".
Anzeige:Supergünstige Musikdownloads! Ganz LEGAL ab 79 Cent je Song!
Außerdem sollte man noch berücksichtigen, dass auch der kostenpflichtige Zugang zu den
kommerziellen Usenet-Servern nicht Ihre DSL-, Flatrate- oder sonstigen Internetgebühren
ersetzt und nur in Verbindung mit einem "normalen" Internetzugang (z.B. analog, ISDN, DSL
oder Sat) nutzbar ist. Da auch das Filesharing per Usenet erhebliche Onlinezeiten und
Traffic verursachen kann, ist es ratsam, bei technischer Verfügbarkeit auch eine "echte"
DSL-Flatrate ohne
Zeit- oder Volumengrenzen zu haben.
| Anbieter | Datentransfer | Monatsgebühr | Testzugang | Anzeige |
| Alphaload | 10 GB | 7,95 * | 14 Tage inkl. 2 GB gratis testen | Details |
| 20 GB | 9,95 * | |||
| 50 GB | 19,95 * | |||
| Disputo | 10 GB | 9,00 * | 3 Tage inkl. 1 GB gratis testen | Details |
| 20 GB | 12,90 * | |||
| 40 GB | 20,00 * | |||
| 60 GB | 25,00 * | |||
| 80 GB | 30,00 * | |||
| 100 GB | 35,00 * | |||
| 200 GB | 60,00 * | |||
| Firstload | 10 GB | 7,90 * | 14 Tage inkl. 1 GB gratis testen | Details |
| 25 GB | 9,90 * | |||
| 50 GB | 19,90 * | |||
| Usenext | 10 GB | 7,95 * | 14 Tage inkl. 3 GB gratis testen | Details |
| 20 GB | 9,95 * | |||
| 50 GB | 19,95 * | |||
| Anbieter | Datentransfer | Monatsgebühr | Testzugang | Anzeige |
| Spar-Tip: | passende DSL-Flatrate ohne Limit ab 0€* /Monat* | Details | ||
*Neben den genannten Monatspreisen können ggf. weitere Kosten für Internet-Anschluss, Aktivierung, Anmeldung, Bereitstellung, Einrichtung, Hardware oder anderes entstehen. Näheres dazu entnehmen Sie bitte den Angaben der jeweiligen Provider. Alle Angaben sind ohne Gewähr, Preise inkl. ges. MwSt., Änderungen vorbehalten.
Urteile
IP-Adressverfolgung unverhältnismäßig
Mit Urteil vom 20. Juli 2007 (Az. 4 Gs 442/07) hat das Amtsgericht Offenburg (Baden-Württemberg) wegen "offensichtlicher Unverhältnismäßigkeit" entschieden, dass die IP-Adresse eines Tauschbörsennutzers nicht zurückverfolgt werden darf. Das Gericht war von der Staatsanwaltschaft eingeschaltet worden, da Verbindungsdaten laut § 100g StPO nur über einen richterlichen Beschluss verlangt werden dürfen.Das Gericht hielt die Anfrage für unzulässig, da es sich in diesem Fall nur um Bagatellkriminalität handelte, weil dem Beschuldigten vorgeworfen wurde, (nur) zwei MP3-Dateien zum Download angeboten zu haben. Die beiden betroffenen Songs wären auf legalem Wege für wenige Cent zu kaufen gewesen, so dass der Musikindustrie durch den Filesharer kein wesentlicher materieller Schaden entstanden sei.
In der Urteilsbegründung wurde auf eine Studie der Universität Harvard aus dem Jahr verwiesen, die besagt, dass der Schaden, der der Musikindustrie durch Tauschbörsen entsteht, gegen Null tendiere, weil Tauschbörsennutzer zumeist nur solche Songs saugen, die sie ohnehin nie kaufen würde. Es verhalte sich nach Ansicht des Gerichts "hier wie überall, wo der Markt regiert: Beim Preise 0 fragt auch derjenige ein Produkt nach, für das er sonst nicht mal einen Cent ausgeben würde."
Es ist nicht bekannt, wie das Gericht entschieden hätte, wenn der Filesharer eine größere Anzahl an Songs, aktuellen Filmen oder Software zum Download bereitgestellt und damit einen höheren finanziellen Schaden für die Rechteinhaber verursacht hätte. Es bleibt zudem abzuwarten, ob andere Gerichte die Auffassung des AG Offenburg teilen.
Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Bei speziellen Fragen wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Anwalt.

*